INNUNG DRESDEN
DES MALER- UND LACKIERER­HAND­WERKS
 


MITGLIED WERDEN!


WER KANN MITGLIED WERDEN?

(I) Selbständige Handwerker des Maler- und   Lackiererhandwerks 

Stimmberechtigtes Mitglied in der INNUNG DRESDEN des Maler- und Lackiererhandwerks kann werden, der die Voraussetzungen nach           § 6 Mitgliedschaft unserer Satzung erfüllt:


Zum Eintritt in die Handwerksinnung ist berechtigt, wer 

  1. in die Handwerksrolle, das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder das Verzeich­nis handwerksähnlicher Gewerbe mit dem Handwerk/Gewerbe oder einem wesentlichen Teil davon einge-tragen ist, für das die Handwerksinnung gebildet ist,
  2. in dem Bezirk der Handwerksinnung seine gewerbliche Nieder-lassung hat,
  3. nicht infolge strafgerichtlicher Verurteilung das Recht, in öffent-lichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, verloren hat,
  4. nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist und
  5. nicht bereits einmal rechtskräftig aus der Innung ausgeschlossen wurde.

 

Selbständige Handwerker des gleichen Handwerks sind

  • Maler- und Lackierermeister*innen  
  • Kfz-Lackierermeister*innen 


(II) Fördermitglieder

Die INNUNG DRESDEN des Maler- und Lackiererhandwerks kann  gemäß § 15 Gastmitgliedschaft unserer Satzung Förderer des Hand-werks oder des Gewerbes als Gastmitglieder aufnehmen, die der Innung beruflich oder wirtschaftlich nahestehen. Die Gastmitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen der Innung in gleicher Weise wie Innungsmitglieder zu nutzen und nehmen an der Innungsversammlung mit beratender Stimme teil.


Kooperationspartner sind Fördermitglieder wie z. B.

  • Industrie (Hersteller Farben-Lacke-Putze) und Handel
  • Krankenkassen
  • Versicherungen

WIE LÄUFT DAS AUFNAHMEVERFAHREN?

Schritt 1 Antragstellung

Der Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft bei der INNUNG DRESDEN des Maler- und Lackiererhandwerks ist bei dieser schriftlich zu stellen. Den Aufnahmeantrag erhalten Sie über unsere Geschäftsstelle. 


Schritt 2 Genehmigung/Ablehnung des Aufnahmeantrages

Der Vorstand entscheidet über die Genehmigung/Ablehnung. Gegen eine Ablehnung kann Widerspruch eingereicht werden, die endgültige Entscheidung trifft dann die Innungsversammlung.


Schritt 3 Aufnahme

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tage der Entscheidung über den Aufnahmeantrag. Im Rahmen der ersten Innungsversammlung nach Beginn der Mitgliedschaft wird das neue Mitglied vorgestellt und offiziell aufgenommen. 



WAS KOSTET DIE MITGLIEDSCHAFT IN DER INNUNG DRESDEN DES MALER- UND LACKIERERHANDWERKS

(I) Selbständige Handwerker des Maler- und   Lackiererhandwerks 

Der Innungsbeitrag/Jahr setzt sich zusammen aus dem Grund- und einem Zusatzbeitrag.

Der Grundbetrag beträgt aktuell 300 EURO pro Jahr, der jährliche Zusatzbeitrag 45 EURO je Mitarbeiter. 

Damit erwirbt ein Mitgliedsbetrieb alle finanziellen und betriebs-wirtschaftlichen Vorteile, die sich aus den Fachinformationen und insbesondere den Sonderkonditionen mit den verschiedenen Partner-unternehmen ergeben. 



(II) Fördermitglieder

Der Innungsbeitrag beträgt für unsere Gastmitglieder 300 EURO pro Jahr.








Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.



Wir freuen uns auf Sie!