Stimmberechtigtes Mitglied in der INNUNG DRESDEN des Maler- und Lackiererhandwerks kann werden, der die Voraussetzungen nach § 6 Mitgliedschaft unserer Satzung erfüllt:
Zum Eintritt in die Handwerksinnung ist berechtigt, wer
Selbständige Handwerker des gleichen Handwerks sind
Die INNUNG DRESDEN des Maler- und Lackiererhandwerks kann gemäß § 15 Gastmitgliedschaft unserer Satzung Förderer des Hand-werks oder des Gewerbes als Gastmitglieder aufnehmen, die der Innung beruflich oder wirtschaftlich nahestehen. Die Gastmitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen der Innung in gleicher Weise wie Innungsmitglieder zu nutzen und nehmen an der Innungsversammlung mit beratender Stimme teil.
Kooperationspartner sind Fördermitglieder wie z. B.
Schritt 1 Antragstellung
Der Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft bei der INNUNG DRESDEN des Maler- und Lackiererhandwerks ist bei dieser schriftlich zu stellen. Den Aufnahmeantrag erhalten Sie über unsere Geschäftsstelle.
Schritt 2 Genehmigung/Ablehnung des Aufnahmeantrages
Der Vorstand entscheidet über die Genehmigung/Ablehnung. Gegen eine Ablehnung kann Widerspruch eingereicht werden, die endgültige Entscheidung trifft dann die Innungsversammlung.
Schritt 3 Aufnahme
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tage der Entscheidung über den Aufnahmeantrag. Im Rahmen der ersten Innungsversammlung nach Beginn der Mitgliedschaft wird das neue Mitglied vorgestellt und offiziell aufgenommen.
Der Innungsbeitrag/Jahr setzt sich zusammen aus dem Grund- und einem Zusatzbeitrag.
Der Grundbetrag beträgt aktuell 300 EURO pro Jahr, der jährliche Zusatzbeitrag 45 EURO je Mitarbeiter.
Damit erwirbt ein Mitgliedsbetrieb alle finanziellen und betriebs-wirtschaftlichen Vorteile, die sich aus den Fachinformationen und insbesondere den Sonderkonditionen mit den verschiedenen Partner-unternehmen ergeben.
Der Innungsbeitrag beträgt für unsere Gastmitglieder 300 EURO pro Jahr.
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Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Wir freuen uns auf Sie!