Ziel aller Innungsbetriebe ist es, Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen.
„Arbeitsschutz leben“ ist tägliche Aufgabe in den Betrieben, da uns die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen am Herzen liegt.
Gesunde, motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter*innen sind das wichtigste Kapital in einem Fachbetrieb. Die Gesundheit der Mitarbeiter*innen zu erhalten und zu fördern, ist eine wesentliche Aufgabe des Arbeitsschutzes. Eine besonders wichtige Säule der Arbeitssicherheit ist die Prävention.
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen zu gewährleisten. Zu den Pflichtaufgaben gehört die Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen der Mitarbeiter*innen am Arbeitsplatz, die Festlegung und Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen und die Kontrolle der Wirksamkeit.
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Staatliche Gesetze und Verordnungen
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Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
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