ARBEITSSICHERHEIT und GESUNDHEITSSCHUTZ
Ziel aller Innungsbetriebe ist es, Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen.
„Arbeitsschutz leben“ ist tägliche Aufgabe in den Betrieben, da uns die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen am Herzen liegt.
Gesunde, motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter*innen sind das wichtigste Kapital in einem Fachbetrieb. Die Gesundheit der Mitarbeiter*innen zu erhalten und zu fördern, ist eine wesentliche Aufgabe des Arbeitsschutzes. Eine besonders wichtige Säule der Arbeitssicherheit ist die Prävention.
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen zu gewährleisten. Zu den Pflichtaufgaben gehört die Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen der Mitarbeiter*innen am Arbeitsplatz, die Festlegung und Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen und die Kontrolle der Wirksamkeit.
- Organisation von Arbeitsschutz
- Arbeitsmittel
- Arbeitsverfahren
- Gesundheitsschutz, inkl. arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren wie z. B. Lärm, Klima, Stress.
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
- Schutzausrüstungen (PSA)
- Formulare z. B. für Beauftragungen, Prüfprotokolle
Fragen?
Wir sind für Sie da!
WELCHE WICHTIGEN GESETZE, VERORDNUNGEN, VORSCHRIFTEN, REGELN, ..., SIND ZU BEACHTEN?
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