INNUNG DRESDEN
DES MALER- UND LACKIERER­HAND­WERKS
 


NEWS




02.01.2020

Prüfungen Winter 2021

Die Kenntnisprüfungen mussten aufgrund der verschärften Corona-Schutzmaßnahmen verschoben werden. 

Neuer Termin: 25.01.2021, 7.45 Uhr bis 13.34 Uhr. Ort: Aula im BSZ Bau und Technik Dresden, Güntzstr. 3-5, 01069 Dresden.


Die Fertigkeitenprüfungen finden wie geplant statt. Termine: 19.01.-21.01.2021. Ort: BTZ Pirna, Feistenbergstr. 40, 01796 Pirna.  

Welche Berufsgruppe (BuO, ML, FZL) und welche Prüfungsart (ZP, AP/GP) wann genau geprüft wird, entnehmen Sie bitte den Einladungen oder fragen Sie uns (per E-Mail, Fax oder Telefon).


01.01.2021

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Wir wünschen allen Mitgliedern, Förderern und Freunden der INNUNG DRESDEN DES MALER- UND LACKIERERHANDWERKS sowie deren Familien und Mitarbeitern alles Gute, Erfolg und vor allem Gesundheit fürs NEUE JAHR 2021! 


November 2020

Mitgliederversammlung mit Wahlen am 18.09.2020

Nachdem die Mitgliederversammlung im April 2020 Corona-bedingt nicht stattfinden konnte, mussten auch die Wahlen verschoben werden. Am 18.09.2020 konnten wir uns dann endlich wieder treffen, austauschen und die Versammlung mit den Wahlen durchführen. Wir bedanken uns für die engagierten und sehr interessanten Beiträge und Diskussionen.  

ERGEBNIS DER WAHLEN: Der Vorstand wurde wieder gewählt - die Zusammensetzung des Innungsvorstands wurde mit der Bescheinigung vom 27.11.2020 von der Handwerkskammer Dresden bestätigt. Als Obermeister wurde Steffen Fischer im Amt bestätigt. Der Kassen- und Rechnungsprüfungsausschuss wurde ebenfalls wieder gewählt, Vorsitzender bleibt Peter Wemcken. 

Die Arbeitgebervertreter*innen des Gesellenprüfungsausschusses der Maler und Lackierer wurden am 18.09.2020  gewählt, die Arbeitnehmervertreter*innen im Oktober 2020. Als neue Vorsitzende wurde Lisa Schade gewählt.

Alle Kandidaten - auch die, die sich erstmalig zur Wahl stellten - wurden mit überwältigender Mehrheit gewählt.

Wir bedanken uns bei allen, die sich für unser schönes und interessantes Handwerk engagieren wollen und für die Übernahme eines Ehrenamtes in unserer Innung entschieden haben.

WICHTIGE INFO ZUR SATZUNG: Die Satzungsänderungen, die wir am 18.09.2020 gemeinsam besprochen und beschlossen haben, wurden von der Handwerkskammer Dresden mit Schreiben vom 26.11.2020 genehmigt.


August 2020

Mitgliederversammlung mit Wahlen

Obermeister und Vorstand der INNUNG DRESDEN DES MALER- UND LACKIERERHANDWERKS freuen sich sehr, dass die Vorbereitung einer Mitgliederversammlung endlich beginnen kann. 

Als Termin haben wir geplant: 18. September 2020. Bitte merken Sie sich diesen Termin im Kalender vor! Selbstverständlich werden wir Sie rechtzeitig über alle Details informieren und einladen. 

BLEIBEN SIE GESUND!


15. April 2020

Mitgliederversammlung

Die für den 23.04.2020 geplante Mitgliederversammlung ist aufgrund der aktuellen Situation im Rahmen der Corona-Krise abgesagt. Obermeister und Vorstand der INNUNG DRESDEN DES MALER- UND LACKIERERHANDWERKS bitten um Geduld, ein neuer Termin wird so bald als möglich festgelegt und allen Mitgliedern bekannt gegeben.

BLEIBEN SIE GESUND!


14. April 2020

Informationen zu den Prüfungen Sommer 2020

Die Handwerkskammer Dresden informiert im Schreiben Umgang mit anstehenden Berufsprüfungen vom 07.04.2020, dass die "Prüfungen so zeitnah wie möglich und im Hinblick auf eine angemessene Risikobewertung wieder durchgeführt werden". Die Allgemeinverfügung des sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 31.03.2020 ist bis 20.04.2020 in Kraft. Alle bis dahin geplanten Prüfungen sind abgesagt, Einladungen zu anderen Prüfungsterminen können frühestens nach Ablauf dieses Zeitraumes verschickt werden. Die Handwerkskammer Dresden weist weiter darauf hin, dass die "tatsächliche Durchführbarkeit der Prüfungen natürlich von den vor Ort zur Verfügung stehenden sachlichen und personellen Ressourcen und von den behördlichen Auflagen zum Infektionsschutz abhängen. Bei Prüfungen mit bundes- oder landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben ist zu beachten, dass auch der Nachholtermin landes- bzw. bundeseinheitlich vorgegeben wird". 

Die INNUNG DRESDEN DES MALER- UND LACKIERERHANDWERKS hat für die Abschluss- und Gesellenprüfungen Sommer 2020 folgende Prüfungstermine reserviert: Kenntnisprüfung am 23.06.2020, Fertigkeitsprüfungen vom 01. bis 15.07.2020.

Möglich ist, dass die Zwischenprüfungen auf den Winter verschoben werden. Eine endgültige Aussage zur Durchführung aller Prüfungen liegt jedoch bis heute noch nicht vor. 


11. April 2020

UNIEP-Newsletter

Der Internationale Verband der Malerbetriebe (UNIEP) vertritt rund 60.000 Betriebe durch 19 Mitgliedsverbände in 15 europäischen Ländern und beschäftigt rund 280.000 ausgebildete Maler.  Seit 1953 ist UNIEP die maßgebende Handwerksvereinigung, welche sachkundige Maler vertritt. In der Europäischen Union repräsentiert und verteidigt UNIEP die Interessen der Malerbranche, und arbeitet durch die Verbesserung der Fertigkeiten und Kompetenzen am Berufsimage, um für Maler und Lackierer, Tapezierer und Raumausstatter eine qualifizierte Zukunft sicherzustellen.   

Informieren Sie sich unter http:/www.uniep.org 

Den aktuellen Newsletter finden Sie unter http://www.uniep.org/de-DE/content/aktuelle-news/36/

Selbstverständlich stehen Ihnen alle Informationen in deutscher Sprache zur Verfügung.


26. März 2020

Corona-Krise: Informationen für Handwerksbetriebe - Handwerkskammer Dresden

Arbeitsausfall, Lieferengpässe, Absagen von Messen oder anderen Veranstaltungen – das Coronavirus kann wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen haben. 2. Online-Informationsveranstaltung startet am Donnerstag, 26.03.2020, 8:30 Uhr  https://www.hwk-dresden.de/Artikel/detail/informationen-zum-coronavirus/id/12668                                            


10. März 2020                                                                                                                    
Pressemitteilung - Bundesministerium für Gesundheit 

Krisenstab BMI/BMG fällt weitere Beschlüsse
Absage aller Veranstaltungen ab 1.000 Teilnehmern

  1. Der Gemeinsame Krisenstab von BMI und BMG, der nach Pandemieplan zur Bekämpfung des Coronavirus gegründet wurde, hat in seiner fünften Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
  2. Der Krisenstab empfiehlt die Absage aller öffentlichen und privaten Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Teilnehmern. Bei allen Veranstaltungen bis 1.000 erwarteten Teilnehmern soll gemeinsam mit der zuständigen Gesundheitsbehörde eine Risikoabschätzung auf Grundlage der Kriterien des Robert Koch-Instituts ( RKI) getroffen werden.
  3. Die Bundespolizei wird ihre Kontrollen insbesondere an den Südgrenzen noch einmal intensivieren.
  4. Das Auswärtige Amt rät von Reisen nach Italien ab.
  5. Der Krisenstab stellt die Dringlichkeit der Beschaffung von intensivmedizinischen Kapazitäten fest. Das BMG beschafft diese zentral.
  6. Um Versorgungsengpässen entgegenzuwirken, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Länder aufgefordert, eine Ausnahme vom Verbot der Sonntagsarbeit gem. § 15  Abs. 2 Arbeitszeitgesetz zu erlassen. Eine entsprechende Rechtsverordnung wird vorbereitet. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Länder zudem gebeten, um Lieferengpässe zu vermeiden, die Kontrolle des Sonn- und Feiertagsfahrverbots zunächst bis zum 5. April 2020 auszusetzen.
  7. Der Krisenstab empfiehlt, ab 16. März 2020 bis auf Weiteres Besuchergruppen einheitlich für alle Ressorts und deren nachgeordnete Behörden abzusagen. Damit sollen mögliche Infektionsrisiken für die Kernfunktionen der Bundesregierung vermindert werden. Die gleiche Regelung hat auch der Bundestag für den Reichstag beschlossen.
Der Krisenstab trifft sich zu seiner nächsten turnusmäßigen Sitzung am Donnerstag, 12.03.2020.
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2020/1-quartal/krisenstab-bmg-bmi-sitzung-5.html



01. März 2020

Geschäftsstelle INNUNG DRESDEN DES MALER- UND LACKIERERHANDWERKS

Die neue Geschäftsstelle ist eingerichtet. Ab sofort finden Sitzungen des Vorstands u. ä. Veranstaltungen in den neuen Räumen statt. Sie finden uns: Schlüterstr. 29, 01277 Dresden, Aufgang Haus R - 2. Etage,  Zimmer S 220/221. Wir bitten Sie sich telefonisch anzumelden, dann sind wir sicher für Sie da. Wir freuen uns auf Sie!



18. Februar 2020

EU veröffentlicht offizielle Verordnung zu Titandioxid

Die Europäische Union hat die offizielle delegierte Verordnung veröffentlicht, um Titandioxid durch Einatmen als vermutetes karzinogen einzustufen. 

Die neue Verordnung über Titandioxid wird ab September 2021 gelten. (Quelle: pixelkorn - stockadobe.com)

Die Diskussion über das mögliche Risiko von Titandioxid für die menschliche Gesundheit hält die Industrie seit etwa drei Jahren auf Trab und hat ihren Ursprung in Frankreich. Die Entscheidung, Titan nach der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) von Stoffen und Gemischen als Krebsverdächtiger der Kategorie 2 durch Einatmen zu klassifizieren, wurde im vergangenen Oktober von der Europäischen Kommission getroffen und ist nun offiziell.

Die Beschichter sowie einige andere Branchen protestierten und setzten sich von Anfang an vehement gegen die Klassifizierung ein und schafften es, die Klassifizierung zu modifizieren, konnten sie aber nicht vollständig verhindern.

Mit der nun veröffentlichten Verordnung wird es rechtsverbindlich, jede Mischung, die mehr als 1 % TiO2 enthält, zu etikettieren. Dies tritt am 9. September 2021 in Kraft. Branchenverbände raten ihren Mitgliedern bereits, so schnell wie möglich mit der Umetikettierung zu beginnen.

Für Farben und Tinten in flüssiger Form ist es zwingend erforderlich, einen Warnsatz anzuwenden, um vor Sprühen und Einatmung in Tröpfchenform zu warnen. Dies scheint relativ erträglich, da es keine Formulierung geben wird, die zu hart erscheint. Viele Branchenkenner befürchten jedoch, dass die meisten Farben und Lacke ihr Umweltzeichen verlieren könnten.

Für Pulverbeschichtungen wird die Wirkung schwerwiegender sein, wo es tatsächlich einige klassifizierte Mischungen geben wird, die ein Piktogramm und den Aufdruck "Verdacht; kann Krebs durch Einatmen verursachen" tragen soll.

Der Europäische Rat der Hersteller von Farben, Druckfarben und Künstlerfarben (CEPE) hat bereits sein Bedauern über die Entscheidung zum Ausdruck gebracht und davor gewarnt, dass diese Verordnung einen gefährlichen Präzedenzfall für andere pulverförmige Stoffe schafft.

CEPE stellt auch fest, dass "die Gründe für die Entscheidung der EU-Kommission nicht mit der Chemie von Titandioxid zusammenhängen, sondern durch das einfache Vorhandensein von Staubpartikeln in übermäßigen Mengen in der Lunge, die chronische Entzündungen der Lungenzellen bei Ratten verursachen."